Voraussetzungen für die Mitgliedschaft
Vgl. Satzung, Kapitel drei (Mitglieder)
1. Der Alumni-Verein setzt sich aus ordentlichen Mitgliedern, Ehrenmitgliedern und Fördermitgliedern zusammen.
2. Wer gegenwärtig oder in der Vergangenheit in Deutschland studiert, gearbeitet und gelebt hat und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt, ist berechtigt, die Aufnahme als ordentliches Mitglied zu beantragen:
2.1. Absolventen, Studienabbrecher, Fortbildungsteilnehmer sowie ausländische Studierende der Shanghai Jiao Tong University aus allen Zeiträumen;
2.2. Personen, die an der Shanghai Jiao Tong University gelehrt oder ein Amt bekleidet haben;
2.3. von der Shanghai Jiao Tong University berufene Honorarprofessoren, Gastprofessoren, beratende Professoren, Ehrenprofessoren und sonstige nebenamtlich Tätige.
3. Der Titel eines Ehrenmitglieds kann natürlichen Personen verliehen werden, die sich in besonderer Weise um den Alumni-Verein verdient gemacht haben; er wird auf Vorschlag zweier ordentlicher Mitglieder und nach Zustimmung des Vorstands verliehen. Ehrenmitglieder können an allen Veranstaltungen des Alumni-Vereins teilnehmen, besitzen jedoch kein Wahl- und Stimmrecht und können nicht in den Vorstand gewählt werden.
4. Fördermitglieder können beliebige natürliche Personen sein, die zwar nicht aktiv an den Aktivitäten des Alumni-Vereins teilnehmen, aber bereit sind, die Ziele des Vereins zu unterstützen oder zu fördern. Fördermitglieder besitzen kein Wahl- und Stimmrecht und können nicht in den Vorstand gewählt werden.
Vgl. Satzung, Kapitel sechs (Aufnahme und Austritt)
1. Wer dem Alumni-Verein beitreten und ordentliches Mitglied oder Fördermitglied werden möchte, muss beim Vorstand einen förmlichen schriftlichen oder Online-Antrag einreichen.
2. Der Vorstand hat das Entscheidungsrecht über die Aufnahme neuer Mitglieder.
3. Die Mitgliedschaft beginnt, sobald der Vorstand den Aufnahmeantrag genehmigt hat.
4. Die Mitgliedschaft erlischt in den folgenden drei Fällen:
4.1. freiwilliger Austritt;
4.2. Tod;
4.3. bei schwerwiegendem Verstoß gegen Satzung, Ordnung oder Ziele des Alumni-Vereins oder bei Schädigung der Interessen des Alumni-Vereins oder wenn ein Mitglied trotz schriftlicher Verwarnung seiner Pflicht zur Entrichtung des Mitgliedsbeitrags weiterhin nicht nachkommt, kann der Vorstand nach Beratung die Mitgliedschaft aufheben oder aussetzen. Vor der Entscheidung über den Ausschluss hat das Mitglied zwei Wochen Zeit, sich mündlich oder schriftlich zu äußern. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Betroffenen per Einschreiben mitzuteilen.
Antragsablauf
Gemäß den Bestimmungen der Vereinssatzung ist für den Beitritt zum Alumni-Verein ein förmlicher schriftlicher und unterschriebener Antrag erforderlich, der als Grundlage für die Mitgliedschaft als ordentliches Mitglied oder Ehrenmitglied dient. Zu diesem Zweck hat der Alumni-Verein ein Mitgliedsantragsformular erstellt (siehe beigefügtes Dokument); auf Anregung einiger Alumni wurde dem Formular eine chinesische Übersetzung hinzugefügt, um das Verständnis zu erleichtern.
Bei den regionalen Alumni-Treffen ab März und danach werden unsere regionalen Organisatoren die anwesenden Alumni bitten, das Formular vor Ort auszufüllen, und es einsammeln. Wir laden hiermit auch alle Alumni herzlich ein, das Antragsformular auszufüllen und eigenhändig zu unterschreiben. Sie können es entweder eingescannt als elektronische Version per E-Mail an
sjtuer.de@googlemail.com
zurücksenden oder per Post zusenden; die Postanschrift lautet
Peng Wang
Tittardsfeld 59
52072 Aachen
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Vgl. Satzung, Kapitel vier (Rechte der Mitglieder)
1. Mitglieder haben das Recht, an allen vom Alumni-Verein veranstalteten Aktivitäten teilzunehmen sowie Anregungen oder Meinungen einzubringen.
2. Jedes ordentliche Mitglied besitzt das aktive und passive Wahlrecht und hat auf der Mitgliederversammlung (siehe Kapitel neun) Stimmrecht. Ehrenmitglieder und Fördermitglieder besitzen die genannten aktiven und passiven Wahlrechte sowie das Stimmrecht nicht.
3. Mitglieder haben das Recht, die einschlägigen Publikationen des Vereins sowie Informationen zu Aktivitäten und Finanzlage kostenlos zu erhalten.
4. Der Beitritt ist freiwillig, der Austritt jederzeit möglich.
Vgl. Satzung, Kapitel fünf (Pflichten der Mitglieder)
1. die Vereinssatzung einzuhalten und die Interessen des Alumni-Vereins zu wahren.
2. sich für die Arbeit des Alumni-Vereins zu interessieren und aktiv an den vom Alumni-Verein organisierten Aktivitäten teilzunehmen.
3. sich für die Entwicklung der Alma Mater zu interessieren und diese zu unterstützen sowie den akademischen Austausch zwischen der Alma Mater und Deutschland zu fördern.
4. aktiv Beiträge für die Publikationen des SJTU Alumni-Vereins einzureichen.
5. den Mitgliedsbeitrag gemäß den Satzungsbestimmungen zu entrichten.
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