Wichtige Mitteilung zur Entrichtung des Mitgliedsbeitrags des SJTU Alumni-Vereins Deutschland
Sehr geehrte ordentliche Mitglieder des Vereins,
nach Erörterung und Abstimmung auf der Mitgliederversammlung am 28. Oktober 2012 erhebt der Verein ab dem Jahr 2013 Mitgliedsbeiträge.
Die Beitragssätze lauten wie folgt:
Aufnahmegebühr: keine
Jahresbeitrag: Studierende (Bachelor- oder Masterstudierende) als Mitglieder: 5 € pro Jahr
Nichtstudierende (Promovierende oder Berufstätige) als Mitglieder:10 € pro Jahr
Fälligkeit des Jahresbeitrags:
Der Jahresbeitrag muss vor dem 1. Januar des betreffenden Jahres entrichtet werden; der Jahresbeitrag für 2013 ist beispielsweise vor dem 1. Januar 2013 zu entrichten.
Zahlungsweise des Jahresbeitrags:
Bar: Mitglieder können den Jahresbeitrag für das folgende Jahr auf der Mitgliederversammlung direkt an den Finanzverwalter des Vereins entrichten.
Überweisung, mit folgenden Angaben:
Kontodaten des Vereins:
Name: SJTUAMD
Konto-Nr.: 417956002
BLZ: 60090700
Bank: Südwestbank
IBAN: DE11 6009 0700 0417 9560 02
BIC: SWBSDESS
Jeder Zahler muss im Verwendungszweck Name, Mitgliedsstatus (Studierende std, Promovierende phd, Berufstätige wrk), Beitragsjahr sowie Telefonnummer angeben, wobei die einzelnen Angaben durch einen Bindestrich (-) getrennt werden. Am Beispiel des Alumnus Piao Longjian, Masterstudent an der TU Berlin, ist der Verwendungszweck wie folgt anzugeben:
longjian-piao-std-2013-017612345678
Die Mitgliedsbeiträge dienen vor allem der Erstattung der laufenden Ausgaben des Vereins, etwa der Website-Mietkosten, um den ordnungsgemäßen Betrieb des Vereins zu gewährleisten, sowie zur teilweisen Unterstützung der Vereinsaktivitäten. Für Großveranstaltungen des Vereins wird der Verein die wesentlichen Kosten über Wege wie Sponsoring (und nicht über Mitgliedsbeiträge) decken und die Mitglieder dann in stärkerem Maße bezuschussen. Ordentliche Mitglieder, die an Vereinsaktivitäten teilnehmen, können entsprechende Kostenzuschüsse erhalten, und alle ordentlichen Mitglieder können Informationen zu verschiedenen wichtigen Vereinsaktivitäten miteinander teilen.
Die Entrichtung des Mitgliedsbeitrags ist die Pflicht jedes ordentlichen Mitglieds; wir hoffen, dass alle den Aufbau des Vereins unterstützen. Wir bitten die Mitglieder, die den Jahresbeitrag für 2013 noch nicht entrichtet haben, den Beitrag vor dem 1. Januar 2013 zu überweisen, und danken allen für ihre Unterstützung!
SJTU Alumni-Verein Deutschland
2. November 2012
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